01-07-2014, 18:45
Na ja, ich verzichte gerade nicht, mein Sohn bekommt aber auch keinen Unterhalt von seiner Mutter. MMn kann die Entpflichtung des Pflichtigen durch den betreuenden Elternteil auch nur soweit und solange Bestand haben, als dieser auch tatsächlich entsprechend leisten kann.
Wer nicht taktet, wird getaktet...