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Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ?
#2
(01-07-2014, 10:41)Augustin schrieb: Nun meine Frage, darf die das ?
Ja.
Jeder darf jeden wegen allem anzeigen.

(01-07-2014, 10:41)Augustin schrieb: Kann ich dagegen was tun ?
Ja.
Einwenden, dass der Lebensbedarf des Kindes durch deine Unterhaltszuahlungen gedeckt ist.
Nur wenn das nicht der Fall wäre, wäre eine Verurteilung nach §170 überhaupt möglich.

Nicht jeder kommt mit jeder Klage durch.

Freue dich auf ihre Niederlage. Smile
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RE: Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ? - von beppo - 01-07-2014, 10:52
RE: Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ? - von Nappo - 01-07-2014, 11:31

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