Moin.
Mir geht es zunächst um die Klärung der rechtlichen Grundlagen.
Da sehe ich hier erhebliche Kenntnisdefizite.
Die rechtlichen Aspekte begründen die anstehen familiengerichtlichen Regelungen.
Ob eine Ummeldung leicht oder schwer fällt spielt dabei keine Rolle. Fakt ist, daß die Mutter mit der Ummeldung im Alleingang nachweislich gegen sorgerechtliche Befugnisse verstoßen hat.
Die Kindergeldkasse wird dem ET auszahlen, der den Nachweis des Lebensmittelpunktes vorlegen kann, hier die Ummeldung des Kindes.
Hier ist mE jetzt das FGericht gefragt. Die Kenntnis der Rechtsgrundlagen kann daher nicht falsch sein.
Wir wissen aber auch, daß FGerichte gern ganz eigene Vorstellungen von Auslegung und Anwendung der Gesetze haben. Das Ganze ist also kein Selbstläufer.
Das Gericht wird uU recht streng den Lebenmittelpunkt des Kindes bestimmen. Dieser Beschluß wird dann auch für die Kindergeldkasse, für Ummeldungen und Teile steuerlicher Kinderfreibeträge bindend sein.
Soweit zum realistischen Bezug meines Beitrages oben.
S.
Mir geht es zunächst um die Klärung der rechtlichen Grundlagen.
Da sehe ich hier erhebliche Kenntnisdefizite.
Die rechtlichen Aspekte begründen die anstehen familiengerichtlichen Regelungen.
Ob eine Ummeldung leicht oder schwer fällt spielt dabei keine Rolle. Fakt ist, daß die Mutter mit der Ummeldung im Alleingang nachweislich gegen sorgerechtliche Befugnisse verstoßen hat.
Die Kindergeldkasse wird dem ET auszahlen, der den Nachweis des Lebensmittelpunktes vorlegen kann, hier die Ummeldung des Kindes.
Hier ist mE jetzt das FGericht gefragt. Die Kenntnis der Rechtsgrundlagen kann daher nicht falsch sein.
Wir wissen aber auch, daß FGerichte gern ganz eigene Vorstellungen von Auslegung und Anwendung der Gesetze haben. Das Ganze ist also kein Selbstläufer.
Das Gericht wird uU recht streng den Lebenmittelpunkt des Kindes bestimmen. Dieser Beschluß wird dann auch für die Kindergeldkasse, für Ummeldungen und Teile steuerlicher Kinderfreibeträge bindend sein.
Soweit zum realistischen Bezug meines Beitrages oben.

S.