27-06-2014, 09:56
(27-06-2014, 09:17)resistance01 schrieb: Man kann auch seinerseits einfach wieder ummelden und dabei schriftlich gegenüber der Meldestelle erklären, dass 1. das Kind im eigenen Haushalt lebt, und dass daher 2. weitere Ummeldungen des Einverständnisses des TO bedürfen.
Funktioniert das bei Euch so?
Hierzulande nicht. Wenn Mami sagt, Kindergeld auf ein anderes Konto überweisen als die letzten 14 Jahre, dann macht die Kindergeldkasse (hier: Hartheim) das. Ohne Nachfragen, ohne sonstwas.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1