27-06-2014, 09:17
Man kann auch seinerseits einfach wieder ummelden und dabei schriftlich gegenüber der Meldestelle erklären, dass 1. das Kind im eigenen Haushalt lebt, und dass daher 2. weitere Ummeldungen des Einverständnisses des TO bedürfen. Ansonsten gilt es jetzt, schnell zu handeln und Fakten zu schaffen. Solange der Hauptaufenthalt noch beim TO ist, könnte er das ABR bekommen. Wenn die KM in die Offensive geht und die Kinder zu sich holen will, sieht es schlecht aus, wenn nicht vorher schon eine rechtliche Grundlage da ist, um die derzeitigen Verhältnisse fortzusetzen.