26-06-2014, 07:44
@Kämpfer
Mitten im ersten Umgangsverfahren schaute mich meine Anwältin -da hatte ich noch eine- bei einem Anwaltstermin ganz entsetzt an: Ob ich denn Frau xyz geschlagen hätte? Ich war konsterniert und fragte zurück, wie sie denn darauf käme. Ja, die gegnerische Anwältin hätte sie angerufen. Ich hatte dann gemeint, sie solle der Gegenseite vorschlagen, Strafanzeige zu erstatten. Ich könnte bei der Wahrheitsfindung mit der einen oder anderen Therapeutenanschrift dienen, Frau xyz würde doch einer Schweigepflichtentbindung sicher zustimmen. Würde das im Anhörungstermin kommen, würde ich das Gericht bitten, pflichtgemäß die Staatsanwaltschaft einzuschalten...
Da ist dann in diesem Verfahren nichts mehr nach gekommen...
Im Übrigen ist mMn nach Deine Haltung ok, Dir hier alles anzuhören. Aber nur Du kennst die Mutter Deines Kindes. Keiner kann Dir abnehmen, Deine eigene Einschätzung zu finden...
Mitten im ersten Umgangsverfahren schaute mich meine Anwältin -da hatte ich noch eine- bei einem Anwaltstermin ganz entsetzt an: Ob ich denn Frau xyz geschlagen hätte? Ich war konsterniert und fragte zurück, wie sie denn darauf käme. Ja, die gegnerische Anwältin hätte sie angerufen. Ich hatte dann gemeint, sie solle der Gegenseite vorschlagen, Strafanzeige zu erstatten. Ich könnte bei der Wahrheitsfindung mit der einen oder anderen Therapeutenanschrift dienen, Frau xyz würde doch einer Schweigepflichtentbindung sicher zustimmen. Würde das im Anhörungstermin kommen, würde ich das Gericht bitten, pflichtgemäß die Staatsanwaltschaft einzuschalten...
Da ist dann in diesem Verfahren nichts mehr nach gekommen...
Im Übrigen ist mMn nach Deine Haltung ok, Dir hier alles anzuhören. Aber nur Du kennst die Mutter Deines Kindes. Keiner kann Dir abnehmen, Deine eigene Einschätzung zu finden...
Wer nicht taktet, wird getaktet...