25-06-2014, 19:34
Einen betreuten Umgang oder eine Begleitperson habe ich schon vor 3-4Wochen vom Jugendamt gefordert und mir wurde von der Erziehungsberatunsstelle ausgerichtet das ich dies nicht brauche.
Was habe ich von einem Antrag per einstweiliger Anordnung?? Verstehe nicht was das Gewaltschutzgesetz damit zu tun hat oder warum ich beantragen soll sich nicht meinem Haus oder der Arbeit zu nähren????
Was habe ich von einem Antrag per einstweiliger Anordnung?? Verstehe nicht was das Gewaltschutzgesetz damit zu tun hat oder warum ich beantragen soll sich nicht meinem Haus oder der Arbeit zu nähren????