25-06-2014, 00:19
Das Jobcenter argumentiert mit § 6 Abs. 1 Nr. 3b ALG II VO
Wenn ich das richtig gelesen habe geht es hier doch um die Entfernung zur Arbeit. Das hat doch nichts mit dem Umgang zu tun. Oder sehe ich das falsch?
Wenn ich das richtig gelesen habe geht es hier doch um die Entfernung zur Arbeit. Das hat doch nichts mit dem Umgang zu tun. Oder sehe ich das falsch?
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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