24-06-2014, 17:19
Die durch eine Erziehungsberatungsstelle erbrachten Leistungen werden i.d.R. mit dem Jugendamt abgerechnet. Grundlage sind nach meiner Kenntnis moatliche Leistungsberichte aus denen sich die Art und Umfang der Beraterleistung ergeben sollen. Was genau darin steht, weiß ich nicht, da es in meinem Fall entbehrlich war, auf sie zurück zu greifen.
Manchmal werden aber auch Budgets für anonyme Beratungen vorgehalten. Wenn das darunter gelaufen ist, bleibt Deinem Anwalt die Möglichkeit, den Berater als Zeugen zu benennen.
Manchmal werden aber auch Budgets für anonyme Beratungen vorgehalten. Wenn das darunter gelaufen ist, bleibt Deinem Anwalt die Möglichkeit, den Berater als Zeugen zu benennen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...