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Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ? 
#14
Ich verstehe auch gar nicht, dass du überhaupt dein Einverständnis für die Fremdunterbringung deines Sohnes gegeben hat. Wieso hast du ihn nicht gleich zu die geholt?

Schliesslich wurde meine SOHN ma 02.06.2014 von Beteiligten Fachkräfte zu seine eigene schutz in obhut genommen . Frau ..... war mit der Massnahme einverstanden.

-->> Auch der vater signalisierte im rahmen eines telefonates verstandniss. -- >> JUGENDAMT LÜGT

Ich habe mit niemanden telefoniert das ich mein einverständiss dafür gebe das meine sohn in eine pflege familie kommt.
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da musst du jetzt unbedingt dranbleiben, der muss so schnell Wie möglich zu dir.

Ich bliebe jeden tag Dran aber keine erreichen kann . jees mal sagen das shef ist nicht das lasen meine nachricht aif seine tisch .
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Dass du schon 2 Kinder aufgezogen hat kommt dir, zusammen mit der nicht allzu schlechten Einschätzung, sicherlich zu gute.

die wiessen das das ich 2 kinder gross erzogen
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Ich hab immer noch nicht kapiert, was es da für Probleme.mit der grossen Tochter gibt. Nicht, dass das dir noch auf die Füsse fällt.

Frau .... wurde durch das amt für jugend familie in zeitraum 06.06.13 - 15.01.14 durch eine massnahme nach dem SGB VIII familienhilfe unterstützt.
von 16.01- 27.02.14 war ein kriesendienst FAM familien aktivierungs management in der familie instaliert
seid dem 13.03.14 wird tochter aus erster ehe im rahmen eine erziehungsbeistandsschaft ISE intensive soziale einzelbetreuung unterstützt.im verlauf der massnahme finden auch gespräche mit frau ... statt

Seit meine frau ausgezogen ist dan angefangen Richtig probleme mit ihre Tochter. mit 14 jahre ihre tochter angefangen mit jungs dan mit rauchen mit Alkohol mit droge usw, da meine Frau leidet unter mehrere krankeiten dan hatte Hilfe von Jugendamt bekommen.ihre Tochter hält zuhase keine Regeln machte was sie will. Jugendamt gemrkt das sie hält kien regeln Zuhase dan meien Frau war Einverstande das Tochter am 22.05.2014 zum pflege abgegebn .

entschuldigung wegen schreib fehler,ich schreibe mit handy

[quote='Absurdistan' pid='136950' dateline='1403513614']
Du hast also kein Einverständnis gegeben für die Unterbringung in einer Pflegefamillie.

Ich habe mit niemanden telefoniert das ich mein einverständiss dafür gebe das mein sohn in eine pflege familie kommt

Hat dein Anwalt dem denn schon widersprochen in dem Schriftsatz.

Ja meine Nwalt hat schon widerspruch gemacht wir warte noch und gericht ist am 1 Juli aber bis dahin ich kann garnicht schlafen
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RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ?  - von Pantelis - 23-06-2014, 21:36

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