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Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ? 
#11
Du hast also kein Einverständnis gegeben für die Unterbringung in einer Pflegefamillie.
Hat dein Anwalt dem denn schon widersprochen in dem Schriftsatz.
Weil dein Kind in einer Pflegefamilie ist, heisst es ja nicht das du es nicht sehen darfts. Sonst heisst es später das Kind hätte sich dort gut eingelebt und ein erneuter Wechsel zu dir würde dem Kind schaden. Wer weiss wie weit die Pflegeeltern von dir entfernt sind. Da könnte es später mit Umgang schwer werden.
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RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ?  - von Absurdistan - 23-06-2014, 10:53

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