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Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ? 
#5
Zitat:Hallo Pantelis.

In dem Schreiben stehen ja eine ganze Menge Sachen, zu denen du selber kein Wort sagst.
Wie ist denn dein Standpunkt zu den Ereignissen und Problemen deiner Ex?

So geht meine geschichte :

Seit März 2013 wir sind Getrent . wir haben eine Gemeinsame Sohn 4 jahe alt.Und es gab eine absprache zwischen Meine Frau und ich dahihegehnd, dass das kind nämlich meien Sohn bei der mutter verbleibt. Im übrigen war es so, das Ich ein groszügiger umgang nach absprache eingeräumt werden soll.Meine Frau da in Kopf krank ist sagte zu dem Richteraus Angst wegen kinderentführung sollte der Umgang mit meine sohn nur durch Kindeschuntzbund mit eine Begliter gemacht.

Es gab dan auch regelmässige umgangskontakte, wobei da ich im August 2013 eine berfuliche tätigkeit In Kiel aufgenomen und hierdurch die umgangs kontakte nicht mehr wie ursprünglich beabstitig vorgenommen werdn könnten. Die berufliche tätigkeit wurde dann ende oktober beendet Ich kehrte nach hause zurück und es gab regelmäßige kontakte, nicht nur mit kind sondern auch mit meine Ex Frau

Im ergebniss kamen wir langsam aber sicher nocheinmal miteinander zu versuchen im hinblick auf die erfahrungen in der vergagngenheit. Wir sollte es jedoch zunächst bei getrennte wohnungen verbleiben und wieder besser verstanden,
Nachdem ja in letzter Zeit bei uns alles schief gelaufen ist was schief laufen konnte geht es jetzt endlich bergauf. Wie haben Friede, Freude ALLES IN ROSA. Ja Ich habe in den ganze jahre seit wir getrent sind aber wirklich eine Menge für Meine frau getan.

Es gab überhaupt keine notwendigkeit mehr mit den jugendamt in kontakt zu treten
Die entwicklung zwischen uns verlief weiterhin positiv meien Frau kündikgte ihre wohnung es bestand die absicht das sie weder zu mir kommen.

Wir hätten noch am 25.05.2014 getroffen Ich hatte meine sohn um 12uhr zu mir genommen es war abgesrpochen das meine Sohn am späten abend wieder zur mutter zurück bringen um 21 uhr. Meine sohn wurde zur kindesmutter zurück gebrach- Am 26 Maj versuchte ich meine Frau gegen 14uhr anzurufen auch am diesen tag wollte ich mit meine Frau sprechen zu mal das man auch an diesem tag wiederrum gemeinsam Unserer Sohn aus dem kindergarten abholen wollte Meine Frau war jedoch nicht errichbar.

Ich verzichte vor dem hintergrund auch darauf, alleine zum kindergarten zu gehen.Ich habe mehrfach versucht meien Frau zu erreichen Gegen 16:30 uhr ,Ich meine doch telefonisch erreichen können, meine Frau war nieder geschlagen, sie weinte und teilte mir übrigen mir mit sie wäre jetz einige tage nicht da und würde aber ende der woche wieder zuhause sein.

Ich ersuchte nährer information zu erlangen,meine Frau blockte ab. Sie weiss jedoch darauhin das sie mit meine sohn verreisen wollen und sicherte im übrigen ausdrücklich zu ende der woche wieder zuhause zu sein . Meine Frau sprach noch davon, nach Ungarn reisen zu wollen auch hier hatte ich keine einwände.Ich habe meine Frau noch per sms eine unterkunft empholen habe .Ich war einerseits in sorge, andereseits hatte er jedoch das vertrauen zu meine frau gewonnen und wollte mit ihr daher nicht über die sinnhaftigkeit einer derartige reise diskutieren.

Nach 26 Maj teilte meine Frau jedch mit,das sie bis Nürnber gefahren sein, jetzt jedoch wieder zurück kommen möchte.

Am 27 Maj hatte ich meine Freau gegen 1:30 uhr vom Hauptbahnohof abgeholt und ist nach hause gefahren gemeinsam mit meine sohn .

Am27.05.2014 aber auch am 28 .05 .2014 versuchte ich mehrfach meine Frau zu erreichen –leider vergleblich .Selbst eine SMS der inhaltes er müsse die Polizei informieren, blieb ohne beantwortung.Ich bin gleichwohl am 28 Maj zur polizei gegangen, dort konnte man mir jedoch nicht helfen.

In der folgetagen hatte ich weiterhin versucht meienFrau zu erreichen leider blieb es bei den erfolglosen versuchen
Ich bin auch beim jugendamt vorgesprochen, dort wurde mir jedoch mitgeteil, man habe keine weitergehende informationen von meine Frau und meine Sohn
Am 2 Juni 2014 wande ich erneut an das jugendamt und konnte Herr..... erreichen, Er teilte mir mit das er keine näheren information von meine Fraubetreffend habe,dass betraf auch meine Sohn und im übrigen wurde mir gebeten as ich am Freitag nochmals zu melden

SO SIND DIE GESCHICHTE

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Am Freitag bekomme ich eine Post Von Familiengericht und Jugendamt mit fogendes

Termin zu Eröterung wird bestimmt auf Dienstag 1 Juli 2014

Das persönliche erscheinen der kindesmutter und des kidersvaters wird eingeordnet.

In der familiensachen betreffend die ehrliche sorge für mein kind vertreten durch den verfahrensbeistand. Retsanwalt....
beteiligte



Kind geboren.... seid 02.06.14 in eine notpflegestelle unter gebracht

Vorgeschichte:

Die Vorgeschichte ist teilweise aus dem verfahren bekannt
Frau .... wurde durch das amt für jugend familie in zeitraum 06.06.13 - 15.01.14 durch eine massnahme nach dem SGB VIII familienhilfe unterstützt
von 16.01- 27.02.14 war ein kriesendienst FAM familien aktivierungs management in der familie instaliert
seid dem 13.03.14 wird tochter aus erster ehe im rahmen eine erziehungsbeistandsschaft ISE intensive soziale einzelbetreuung unterstützt.
im verlauf der massnahme finden auch gespräche mit frau ... statt

Befund/Diagnose Kind

Kind ist ein altersentsprechende entwickelter junge.

Befund/Diagnose Mutter:

Hier wird davon ausgegangen dass frau ... unverschuldet erziehungsunfähig ist. Frau ... leidet unter verschiedenen krankheiten; es liegt eine essstörung eine Parkinson erkrankung, eine bordeline erkrankung und eine depression mit suizdialen schpben vor.

Frau.. ist kaum in der lage tipps bzw anregungen aus dem verschiedenen massnahmen umzusetzen.
in dr letzten zeit gelang es frau... nicht, sich nicht an ansprachen zu halten.

Bfeund Diagnose Ich---Vater:

Vater ist in seinem verhalten schwer einschätzbar auch er hat schwierigkeiten sich an absprachen zu halten.

Aktuelle situation

Am 26.05.14 fand ein kriesengespräch im mütterlichen haushalt statt. Im vorfeld ist mit frau.. erarbeitet worden, dass sie sich schutz in eine familen haus in müchen sucht. Frau.. reiste am nächsten tag tatsächlich nach müchen und fuhr am gleichen abend wieder nzüruk da ihr kind krank sei. diese verhalten war für die beteiligten personen jugendamt familen hilfe nicht nachvolllziehbar. Fachkräfte zu seine eigene schutz in obhut genommen . Frau .. war mit der massnahme einverstanden.

Schliesslich wurde Kind ma 02.06.2014 von Beteiligten Fachkräfte zu seine eigene schutz in obhut genommen . Frau war mit der Massnahme einverstanden.
Auch der vater signalisierte im rahmen eines telefonates verstandniss.

Zusammenfassende beurteilung und Endscheidungsvorschlag:

Wir regen an ein gutachter BZGL der erziehungsfähigkeiten der eltrn erstellen zu lassen, gleichzeitig regen wir an für kind eine vormundschaft einzurichten so dass es für ihn eine verlässliche instanz gibt.
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RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ?  - von Pantelis - 22-06-2014, 22:06

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