21-06-2014, 19:04
Wenn die Mutter die Bestätigung verweigert, dann stößt man an die Grenzen seiner Mitwirkungspflicht. Wer also nicht will, dass die Ex was damit zu tun hat, der behaupte einfach, dass sie sich weigert.
Ist auch effektiver als in der Wut- oder Schmollecke Väterreden zu schwingen.
Ist auch effektiver als in der Wut- oder Schmollecke Väterreden zu schwingen.

Zitat:§ 65 Grenzen der Mitwirkung
(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit 1.
ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2.
ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3.
der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.