21-06-2014, 17:05
(21-06-2014, 16:17)blue schrieb: Jemand mit einem so umfangreichen Umgang mit seinen Kindern unterstellt der Mutter BL. Unfassbar!Auf dieser Ebene werde ich keine Kommunikation mehr mit Dir führen.
Lass es einfach bleiben, wenn Dir die Sachkenntnis fehlt.
(21-06-2014, 16:19)the notorious iglu schrieb: Du hast offenbar mit der KM Vereinbarungen getroffen, die euch vom Beschluss des OLG weggeführt haben. Richtig oder nicht?
Jein ...
Nochmal:
es fand zwischen Beschluss und bisheriger Praxis grundsätzlich lediglich eine geringe Verschiebung statt.
So wurde aus:
- Freitag bis Dienstag und zusätzlich Dienstags
eben
- Donnerstag bis Montag und zusätzlich Montags
So what ?
Darin eine Nichtvollstreckbarkeit aufgrund Nichtumsetzung der Umgangsvereinbarung zu schließen - das will mir noch immer nicht in den Kopf.
(21-06-2014, 16:19)the notorious iglu schrieb: Wie ich bereits weiter oben anmerkte, wird das Gericht die Vollstreckungsklausel wohl auch nicht mehr aufnehmen, weil schlicht die Geschäftsgrundlage fehlt.Das wird sich erst noch zeigen müssen.
Bislang jedenfalls rein spekulativ.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel