21-06-2014, 15:04
(21-06-2014, 14:12)wackelpudding schrieb: Es ist nur sanktionsfähig, was auch vollstreckbar ist - und da kommt es dann eben auf genau definierte Zeiten an - mir fehlen da in Summe 2-3 Tage monatlich wird mMn nichts bringen.Das kann ich nicht nachvollziehen.
Beide Eltern haben sich in den letzten 2 Jahren einvernehmlich - auch kurzfristig - über Umgangsverschiebungen einigen können, z.B. bei wichtigen beruflichen Terminen, Krankheit oder familiären Ereignissen.
Dabei wurde stets darauf geachtet, die Anzahl der Umgangstage pro Monat einzuhalten - denn nur darauf kommt es doch an.
Es war z.B. auch so, dass wenn in einem Monat ein Tag aufgrund von Umplanungen fehlte, dieser Tag dann im nächsten Monat nachgeholt wurde.
Diese Logik sollte wohl auch ein Gericht verstehen ?
Vollstreckbar kann doch durchaus auch die Anzahl der monatlichen Umgangstage sein ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel