20-06-2014, 21:38
Du kannst aber die nachträgliche Aufnahme der Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG beim AG beantragen (s. 1BvR 752/10, RZ 14).
Ist vielleicht auch schon ein hilfreicher Hinweis an die KM.
Ist vielleicht auch schon ein hilfreicher Hinweis an die KM.
Wer nicht taktet, wird getaktet...