15-06-2014, 20:03
(15-06-2014, 19:58)wackelpudding schrieb: Und ihr Anspruch und der des gemeinsamen Kindes führen zu einer Neuberechnung des Unterhalts der Exfrau und des bisherigen Kindes.
Und anderen netten Nebenffekten, auch Unterhaltserhöhende. Zum Beispiel ein um 25% zusammengestrichener Selbstbehalt für Kindesunterhalt. Haushaltsersparnis...