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Unterhalt an 2 volljährige Kinder
#2
Deine Tochter ist volljährig und nicht in Ausbildung, dadurch hat sie keinen Unterhaltsanspruch. Wenn kein Titel besteht, kannst du die Zahlung einstellen oder nach Gusto verringern. Beim Sohn verhält es sich genauso. Sobald deine Kinder eine Ausbildung beginnen ist auch die Mutter Barunterhaltspflichtig, wenn deren Bedarf nicht durch deren Einkommen gedeckt ist.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt an 2 volljährige Kinder - von the notorious iglu - 11-06-2014, 16:22
RE: Unterhalt an 2 volljährige Kinder - von blue - 12-06-2014, 17:05

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