11-06-2014, 09:34
(10-06-2014, 23:16)raid schrieb: Lohn bzw. Gehalt, wenn möglich, immer fix mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
So erübrigen sich Nachberechnungen...
Fast jeder ArbeitNEHMER hat schwankendes Einkommen, egal ob das Arbeitsentgelt ein Fixbetrag ist oder nicht. Es sei denn, er müsste nicht mal Lohnsteuer zahlen. Ansonsten hat er gegebenenfalls bereits über den durch den Arbeitgeber durchgeführten Lohnsteuerjahresausgleich schwankendes Einkommen ( § 42b EStG ). Das muß der Arbeitgeber machen, wenn er 10 Leute in seiner Butze beschäftigt. Bei weniger als 10 Mitarbeitern darf er das, muß aber nicht. Freaky darf mich natürlich gerne korrigieren.

Ich bekomme daher auch nur vorläufige Bescheide, obwohl ich unter dem Jahr immer das Gleiche verdiene.
(10-06-2014, 23:16)raid schrieb: Ansonsten ist es ohne die Bescheide schwer Genaueres zu sagen.
In der Tat.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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