10-06-2014, 16:35
Man beachte den Satz "An diesen Kosten muss sich aber auch der betreuende Elternteil beteiligen, und ein bestimmter Betrag muss auch dem regelmäßigen Kindesunterhalt entnommen werden."
Bei den ausserordentlich hohen zur Verfügung stehenden 672 EUR ist das durchaus ein gewichtiger Punkt. Auch andere Punkte treffen in dieser vielzitierten aber wenig grundsätzlichen und auf einseitiger Grundlage stehenden (zurückgegriffen wird z.B. auf umstrittene und veraltete Kommentare von Anwältin Gutzeit, eine der radikalsten Vertreterinnen des Unterhaltsmaximierungsprinzips um jeden Preis) Entscheidung nicht auf seinen Fall zu. Wer sowas zitiert, sollte auch sagen was drin steht, z.B. auch der Satz, dass das Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme gewahrt bleiben muss. Um sich dessen zu versichern, muss die Mutter erst einmal Informationen liefern. Hat sie das getan?
Bei den ausserordentlich hohen zur Verfügung stehenden 672 EUR ist das durchaus ein gewichtiger Punkt. Auch andere Punkte treffen in dieser vielzitierten aber wenig grundsätzlichen und auf einseitiger Grundlage stehenden (zurückgegriffen wird z.B. auf umstrittene und veraltete Kommentare von Anwältin Gutzeit, eine der radikalsten Vertreterinnen des Unterhaltsmaximierungsprinzips um jeden Preis) Entscheidung nicht auf seinen Fall zu. Wer sowas zitiert, sollte auch sagen was drin steht, z.B. auch der Satz, dass das Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme gewahrt bleiben muss. Um sich dessen zu versichern, muss die Mutter erst einmal Informationen liefern. Hat sie das getan?