10-06-2014, 15:39
Bei einem derart hohen Unterhalt (die Mutter erhält für das Kind 184+488= 672 EUR) ist das Geld für die Nachhilfe (wieviel?) anzusparen oder vom laufenden Unterhalt abzuzweigen.
Das sehen Amtsrichter vielfach auch anders und berufen sich dabei auf gar nichts oder auf eine selbastausgeschwitzte "Einzelfallbetrachtung".
Das sehen Amtsrichter vielfach auch anders und berufen sich dabei auf gar nichts oder auf eine selbastausgeschwitzte "Einzelfallbetrachtung".