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§ 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern
#4
(17-10-2008, 22:06)p schrieb: Eine Reform des §1626a BGB könnte frühestens 2011 beschlossen werden. Im Familienrecht, speziell Sorgerecht ist das übrigens nicht ungewöhnlich. Die BVerfG-Vorgaben von 1982 zum Sorgerecht wurden auch erst 1998 umgesetzt.

GG Art. 6
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
http://bundesrecht.juris.de/gg/art_6.html

Hieran arbeitet der Gesetzgeber seit 60 Jahren.
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RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von tsochart - 09-05-2009, 13:27
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 29-01-2011, 19:56
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 14-12-2011, 13:19
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 14-12-2011, 20:59
RE: § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern - von Ibykus - 17-12-2011, 12:55

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