07-06-2014, 14:56
@p hat in Beitrag #6 längst alles geschrieben, was es hier zu schreiben gibt.
...denn ein Zweitstudium kann er als Unterhaltspflichtiger nicht anführen zur Begründung, warum er keinen Unterhalt zahlt. Das würde euch unweigerlich tief in die Behörden- und Gerichtsschiene zwingen. Ganz ohne Dein Zutun. Bereits durch das Jobcenter oder Jugendamt.
Ein Mitt-30er, der ein Zweitstudium anfängt. Dass ich nicht lache. Von daher macht es auch Sinn, dass er sich durch seine Eltern unterhalten läßt.
@TO: Ich sehe nur zwei Optionen. Entweder Du wirst vom JC unabhängig und läßt Deinen Ex weiter leben wie er sich das wünscht, oder die von @p aufgeführten Behörden werden ihm die Hammelbeine langziehen.
...denn ein Zweitstudium kann er als Unterhaltspflichtiger nicht anführen zur Begründung, warum er keinen Unterhalt zahlt. Das würde euch unweigerlich tief in die Behörden- und Gerichtsschiene zwingen. Ganz ohne Dein Zutun. Bereits durch das Jobcenter oder Jugendamt.
Ein Mitt-30er, der ein Zweitstudium anfängt. Dass ich nicht lache. Von daher macht es auch Sinn, dass er sich durch seine Eltern unterhalten läßt.
@TO: Ich sehe nur zwei Optionen. Entweder Du wirst vom JC unabhängig und läßt Deinen Ex weiter leben wie er sich das wünscht, oder die von @p aufgeführten Behörden werden ihm die Hammelbeine langziehen.
