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"verfestigte Lebensgemeinschaft" - Erfahrungen mit Verwirkung?
#8
(04-06-2014, 21:14)CheGuevara schrieb: Im Zweifel könnte ich den Lover wohl als Zeugen laden lassen.

Muss mir halt demnächst ein Auto ausleihen, wo ich ne Dashcam anbringe und den Hauseingang über einige Tage filme.

Das wird nicht genug beweisen. Ich kann mich an einen Fernsehbericht zu diesem Thema erinnern, da hatte Mr. Next seine Zahnbürste und seinen Bademantel im Badezimmer der Exe. Und? Mr. Next erklärte dann vor Gericht, er habe lediglich ein ausschliesslich sexuelles Interesse an der Dame, ansonsten lebe er nicht mit ihr zusammen.
Und die beiden kamen beim Gericht mit dieser Aussage durch.

Gemäss dem Grundsatz, dass heute nicht Unrecht sein kann, was gestern Recht war, würde ich mich nicht darauf verlassen. Vielleicht erklärt ja Mr. Next vor Gericht, dass er deine Exe nur deshalb f.ckt, weil sie billiger ist als die professionellen aus dem Rotlichtbezirk? Die machts vielleicht für ne Flasche Rotwein?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: "verfestigte Lebensgemeinschaft" - Erfahrungen mit Verwirkung? - von Austriake - 05-06-2014, 10:04

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