31-05-2014, 13:08
Klingt doch alles in allem nicht übel.
Wichtig:
Es gibt einen gewichtigen Unterschied zwischen einem Umgangspfleger und begleitetem Umgang.
Was die VB wohl meinte war begleiteter Umgang - der ist nicht angezeigt, wenn Kind und Du bestens alleine zurecht kommen.
Eine Umgangspflegschaft könnte für dich allerdings interessant werden, wenn Umgang beschlossen wird und deine Ex sich verweigert.
Ein Umgangspfleger ist dafür zuständig, die Durchführung des Umgangs sicher zu stellen. Der begleitet zwar auch 1-2 Termine um sich ein Bild zu machen, ansonsten ist er aber lediglich dazu da, die Übergaben zu begleiten und ggf. neutral an das Gericht zurück zu melden, was nicht funktioniert und warum nicht.
Wichtig:
Es gibt einen gewichtigen Unterschied zwischen einem Umgangspfleger und begleitetem Umgang.
Was die VB wohl meinte war begleiteter Umgang - der ist nicht angezeigt, wenn Kind und Du bestens alleine zurecht kommen.
Eine Umgangspflegschaft könnte für dich allerdings interessant werden, wenn Umgang beschlossen wird und deine Ex sich verweigert.
Ein Umgangspfleger ist dafür zuständig, die Durchführung des Umgangs sicher zu stellen. Der begleitet zwar auch 1-2 Termine um sich ein Bild zu machen, ansonsten ist er aber lediglich dazu da, die Übergaben zu begleiten und ggf. neutral an das Gericht zurück zu melden, was nicht funktioniert und warum nicht.
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