25-05-2014, 10:57
(25-05-2014, 10:44)p schrieb: Der Tatrichter muss selbständig und unabängig von vorherigen Rechnungen objektiv feststellen, ob der Unterhaltspflichtige zahlen hätte können.
Deswegen ist eine vorhergegangen verurteilung weden "fiktiven" Unterhalts eigentlich sehr Kontraproduktiv.
@Blumentopf...Deswegen auch die Einschaltung eines Anwalts...denke wenn Du alleine vor Gericht ziehst kannst Du dich auch gleich selbst Verurteilen!
Sobald ein RA eingeschaltet ist wird es schon ruhiger