24-05-2014, 23:34
Solange Kinder und Eltern oder der Kindergeldberechtigte in einen Haushalt wohnen, ist die Frage der Anrechnung bis auf 30€ im Prinzip wurscht.
Hier haben wir beim Kind mit Unterhalt und Kindergeld ein Einkommen von 302€ dem gegenüber steht ein Bedarf von 261€ + dem Anteil an den KDU von X€. Wenn der Anteil der KDU >= 41€ ist, was absolut wahrscheinlich ist, gibt es beim Kind keinen Überschuss.
Anders herum: wenn das Kind aufgrund zu hohen Einkommens aus der BG herausfällt, kann auch dessen "überschüssiges" Einkommen nicht der BG zugerechnet werden. Hier wird scheinbar also so oder anders herum beschissen.
Hier haben wir beim Kind mit Unterhalt und Kindergeld ein Einkommen von 302€ dem gegenüber steht ein Bedarf von 261€ + dem Anteil an den KDU von X€. Wenn der Anteil der KDU >= 41€ ist, was absolut wahrscheinlich ist, gibt es beim Kind keinen Überschuss.
Anders herum: wenn das Kind aufgrund zu hohen Einkommens aus der BG herausfällt, kann auch dessen "überschüssiges" Einkommen nicht der BG zugerechnet werden. Hier wird scheinbar also so oder anders herum beschissen.