24-05-2014, 20:02
Wenn du so viel Unterhalt zahlst, dass deine Tochter kein Sozialgeld bezieht, dann kann der Überschuss daraus auch nicht der Mutter als Einkommen angerechnet werden. Kindergeld ist Einkommen der Mutter und wird ihr dementsprechend zugerechnet.
Ich würde mir lieber Gedanken darüber machen, dass das Geld nicht sowieso auf irgendeine Weise in die Haushaltskasse der Ex fließt. Richte doch selbst ein Sparbuch ein, auf dem du das Geld für die Tochter verwarst.
Ich würde mir lieber Gedanken darüber machen, dass das Geld nicht sowieso auf irgendeine Weise in die Haushaltskasse der Ex fließt. Richte doch selbst ein Sparbuch ein, auf dem du das Geld für die Tochter verwarst.