23-05-2014, 11:53
(23-05-2014, 11:03)sorglos schrieb: Allein, weil der Staat die Auszahlung des Kindergeldes an einen Elternteil erzwingt, kann es schon einen Ausgleichsbedarf geben.
Das wären ja keine Mittel, die der Teil aufzbringen hätte, dem sie zu zufließen - ein reines Durchleiten...
Sicher gibt es aber auch Bedarf des Kindes, der nicht nur einer elterlichen Sphäre zugerechnet werden kann (z. B. Schulmaterialien]; da wäre dann z. B. ein Ausgleich nach Tragfähigkeitsprinzip denkbar.
Wer nicht taktet, wird getaktet...