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Lebenslang erpessbar über den Umgangswunsch mit dem Kind?
#25
(14-05-2014, 18:50)CheGuevara schrieb: Unterstütze den Mann mit dem Ziel am Tag X (z.B. wenn die Kleine Osterferien in der ersten Klasse hat), dass dessen Infrastruktur steht und er das Umgangsrecht in einem üblichen Modus einfordert. Mit den gemeinsamen Aktivitäten ist es für Mann ggf. schwierig, das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen zu dokumentieren.

Halte ich für eine sehr gute Idee!

Simon II
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RE: Lebenslang erpessbar über den Umgangswunsch mit dem Kind? - von Simon ii - 15-05-2014, 17:55

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