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Lebenslang erpessbar über den Umgangswunsch mit dem Kind?
#11
(14-05-2014, 13:33)p schrieb: Er machts jetzt schon fünf Jahre. Die Angst vor dem, was dir auch passiert ist, ist natürlich ebenso berechtigt. Aber da gilt genau wie im Unterhaltsrecht das eherne Prinzip: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Die jahrelange rumeieri führt nur dazu, dann er immer tiefer in die Erpressung reinrutscht und immer mehr Ärger zu befüchten hat wenn es nicht mehr geht.

Sehe ich anders:

Immerhin hat er erreicht, daß er regelmäßig und häufig sein Kind sieht.

Zudem scheint er sich auf Elternebene einigermaßen mit der KM zu verstehen, was für alle drei vorteilhaft ist.

Er wäre schön blöd, wenn er diese Situation beenden würde!

Und @Claudia:

Es gibt für Dich eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

Entweder akzeptierst Du, daß Du, solange die Tochter noch nicht "aus dem Haus" ist, die zweite Geige spielst,
oder Du akzeptierst es eben nicht und ziehst die Konsequenzen.

Er jedenfalls hat sich zugunsten seiner Tochter entschieden und das finde ich richtig!

Simon II
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RE: Lebenslang erpessbar über den Umgangswunsch mit dem Kind? - von Simon ii - 14-05-2014, 17:47

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