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So macht Mediation natürlich Sinn..!?
#48
So denn!

Umgangsantrag ist fertig..... da es ja doch um etwas mehr als den Regelumgang geht, muss ich das ja auch schlüssig Begründen, oder? ;-)
Denke da muss auch (wohldosiert) etwas Platz für Kritik an KM´s Bindungstoleranz und Kommunikationsfähigkeiten sein!?
Aber seht selbst.... Ob ich da wirklich gleich auch noch den alten Umgangsvorschlag,
Ihre Antwort darauf und auch die Antwort auf den neuen UG-Vorschlkag mit rein nehme weiß ich noch nicht...! passt so auf jeden Fall mit Anschreiben auf 3 DinA4-Seiten...
Ordnungsmaßnahmen sind ja anscheinend eh schon Standard mittlerweile?!
Danke für eure Tipps und Kritik!

Regelung des Umgangs von KIND mit Ihrem Papa

- Die Eltern installieren zusammen ein Übergabebuch, in dem die wichtigsten Ereignisse, Absprachen mit KIND
besondere Vorkommnisse und elterliche Absprachen schriftlich festgehalten werden. Dieses aktualisierte und
unterschriebene Übergabebuch ist dem jeweils betreuenden Elternteil bei der Übergabe auszuhändigen.

- KINDs Geburtstag wird im jährlichen Wechsel bei dem jeweiligen Elternteil gefeiert. 2014 fällt dieser Tag der Mama
zu. Elterngeburtstage verbringt KIND beim jeweiligen Elternteil, unabhängig und ggfs zusätzlich zur laufenden
Umgangsregelung; ebenso Muttertag bzw. Vatertag.

-Folgende Feiertage (Hl. Abend, Ostersonntag, Pfingsten, Sylvester/Neujahr) verbringt KIND im jährlichen Wechsel bei
dem entsprechenden Elternteil. Diese Tage finden übergeordnet und ggfs. zusätzlich zur laufenden Umgangsregelung
statt. 2014 fallen Ostern und Hl. Abend der Mama zu, Pfingsten und Sylvester/Neujahr dem Papa.

- Im Falle einer Erkrankung von KIND wird bei weniger schweren Fällen der Umgang trotzdem durchgeführt, da beide
Elternteile gleichermaßen für KIND sorgen, bzw Sie gesundpflegen können.
Im Falle einer schweren Erkrankung (Transportunfähigkeit; bescheinigt durch Attest vom Arzt) verbleibt KIND bei
der Mutter; In diesem Falle steht dem Papa ein Besuchsrecht im üblichen Rahmen zu. Natürlich verpflichtet sich der
Papa bei Bedarf, (z.B. Erkrankung der Mama) auch hier seinen elterlichen Pflichten nachzukommen und die
Betreuung von KIND sicherzustellen.

- Außergewöhnliche Termine (z.B. Besuche bei Verwandten oder Freunden mütterlicherseits) werden außerhalb der
Umgangszeiten gelegt. Regelmäßige Artzuntersuchungen oder anderweitig regelmäßig notwendige, anfallende
Termine, übernimmt der Papa natürlich ebenfalls im Rahmen seiner elterlichen Sorge während den Umgangszeiten.
Sollten aus unabwendbaren, nachvollziehbaren Gründen einer oder mehrere Umgangstage ausfallen, sind diese in der
nächsten Woche nachzuholen.

- Jedem Elternteil steht im normalen Rahmen (1 Woche pro Quartal) auch die Möglichkeit zu, Urlaubswochen
zusammen mit KIND einzuplanen. Diese werden spätestens 2 Wochen vor Fälligkeit, dem jeweils anderen Elternteil
schriftlich mitgeteilt. Eine Umgangsunterbrechung von mehr als 7 Tagen ist hierbei zu vermeiden.

- Sollte sich über die Regelung hinaus zusätzlicher Betreuungsbedarf von KIND ergeben, wird zuerst geklärt, ob der
Papa diese Betreuungszeiten übernehmen kann.

Der Umgang von KIND mit Ihrem Papa findet nach folgender Regelung statt:

an Wochen mit geraden Nummern: Mittwoch, Samstag und Sonntag
an Wochen mit ungeraden Nummern: Donnerstag und Freitag

nach folgenden aufbauenden Umgangszeiten:

Juni 2014: von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Mittwoch von 9.00 – 14.00 Uhr wegen Babyschwimmen)

Juli 2014: von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Mittwochs von 9.00 bis 16.00 Uhr wegen Babyschwimmen)

Aug 2014: von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Sept 2014: von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Okt 2014: Mittwochs, Donnerstag und Freitag von
09.30 Uhr bis 18.00 Uhr
bzw. von Samstag 09.30 bis Sonntag 18.00 Uhr;

ab Nov 2014: Mittwochs von 09.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
bzw. von Donnerstag 09.30 bis Freitag 18.00 Uhr
und Samstag 9.30 Uhr bis Sonntag, 18.00 Uhr;

eine erneute Überarbeitung dieser Umgangszeiten findet mit Eintritt in den Kindergarten (vorr. Sept 2015) statt.
Die Ferienregelung orientiert sich ab dann an der gängigen „hälftigen Schulferien-Regelung.
Kürzungen des Umfangs der Umgangszeiten ohne gewichtige Gründe sind hierbei zu unterlassen.

Begründung

- Die Eltern von KIND waren nicht miteinander verheiratet, gemeinsames Sorgerecht besteht laut
Beschluß des AG MUSTERSTADT vom 04.04.2014, AZ 0815/007

- Der Umgang von KIND mit Ihrem Papa fand seit Bekanntwerden der Vaterschaft am 07.06.2013
bis im Oktober 2013 gewohnheitsmäßig 2-3 mal wöchentlich im Rahmen von 6- 7 Std statt.
Seit diesem Zeitpunkt hat die Mutter die Umgangszeiten immer wieder, eigenmächtig und ohne
nachvollziehbare Gründe zu nennen, verringert.

- Nach mehreren, leider ergebnislosen Gesprächsversuchen mit der Mutter (verbal, email) wie auch
mehrfach versuchter Gesprächsvermittlung z.B über die Großmutter, habe ich dieser am 06.02.2014
einen ersten schriftlichen Umgangsvorschlag per email vorgelegt.
Nach mehreren Antworten ohne konstruktive Vorschläge seitens der Mutter erhielt ich auf wiederholtes
Nachfragen die schriftliche Zustimmung für diesen Vorschlag. (Siehe Anhang 1 !EMAIL!). Leider hat bis
heute keiner der Umgangstage auch in dem damals abgestimmten Rahmen stattgefunden.
Auf Anraten des Jugendamtes habe ich dann versucht, einen gemeinsamen Gesprächstermin über
den Kinderschutzbund MUSTERHAUSEN einzuberufen, um die Umgangsregelung zu klären.
Diese Einladung überging die Mutter damals kommentarlos.

- Seither findet der Umgang 2 mal wöchentlich für jeweils 3-4 Stunden Nachmittags statt,
seit März 2014 auch ohne Beisein der Mutter, allerdings unter der „mütterlichen Auflage“
stündlich Fotos oder Videos von KIND zu schicken. Bei nichteinhalten dieser „Regelung“
gibt die Mutter an, sofort Kontrollbesuche zu machen. (Siehe Anhang 2 !SMS!)

- Seit Beschluss des gemeinsamen Sorgerechts am 04.04.2014 gestaltet sich der Umgang u.a. auch dahingehend
nochmals schwieriger, daß KIND alle Umgangsnachmittage plötzlich und ohne ersichtlichen Grund weitesgehend
durchgeschlafen hat und uns im Normalfall nur ca 1 Stunde gemeinsame Zeit zum Füttern, Wickel, Spielen oder für
kurze Unternehmungen geblieben ist. An Ostern hat sich die Mutter z.B. gegen Ende des Tages auch
zusammen mit KIND in der Wohnung versteckt, um nicht am gemeinsamen Abendessen bei der
Großmutter teilnehmen zu müssen. Auch Informationen über KIND z.B. über den Verlauf von
Artztbesuchen erhalte ich von Seiten der Mutter keine mehr.

- So habe ich am 24.04.2014 der Mutter über den Kinderschutzbund einen weiteren
längerfristigen, zeitlich aufbauenden Umgansvorschlag (entsprechend der o.g. Regelung)
übermitteln lassen. Leider ist die Mutter nach wie vor nicht bereit, an einem gemeinsamen
Gespräch teilzunehmen und hat über den Kinderschutzbund einen Gegenvorschlag eingereicht,
der meines Erachtens leider keinen Spielraum für eine Kompromißlösung lässt. (siehe Anhang 3 !EMAIL!)
Daher sehe ich mich nun zum Wohle von KIND gezwungen, die Umgangszeiten über das
Familiengericht regeln zu lassen.

- Da der Papa über pädagogische Ausbildungen und auch umfangreiche Erfahrungen in der Betreuung (Kleiner) Kinder
verfügt, und somit KINDS Bedürfnisse ebenfalls sehr gut erkennen und darauf eingehen kann, spricht nichts dagegen
die Umgänge mit Mittagschlaf und später auch Übernachtungen nach bereits vorgeschlagenem Schema
durchzuführen. Die beschriebene „langsam aufbauende Regelung“ enspricht dem Wohl des Kindes hierbei am
besten, da es KIND die Chance gibt, sich langsam an die neue Situation zu gewöhnen und sich auch dem väterlichen
Umfeld nach und nach verbundener zu fühlen und beständige Sicherheit, Vertrauen und Regelmäßigkeit im Bezug zu
Ihrem Papa erleben zu lassen.
Für die Beziehung von KIND zu Ihrem Papa und auch KINDSs psychosoziale Entwicklung ist es ausschlaggebend,
KIND auch die Möglichkeit zu geben, im väterlichen Zuhause ebenso „anzukommen“, sich geborgen, geliebt und gut
versorgt zu fühlen und auch alltägliche Situationen mit dem Papa zusammen zu erleben, sowie soziale Kontakte im
väterlichen Umfeld knüpfen zu können, die in diesem Fall wohl nur im Rahmen ausgeweiteter Umgangszeiten
möglich sind. Der frühkindliche, regelmäßige Kontakt auch zum Papa ist gerade für kleine Mädchen ein wichtiger
Schlüssel zum Aufbau eines gesunden Selbstwertgefühls, sowie der Identitätsfindung in Ihrer weiblichen Rolle, nicht
zuletzt im Hinblick auf die spätere Gestaltung von Beziehungen.

- Wie bereits mehrfach vorgeschlagen, biete ich der Mama natürlich auch hiermit nochmal an, die ersten 2 Wochen bei
den Mittagschlaf-Umgängen dabei zu sein, um Vertrauen und Sicherheit im Umgang mit der neuen Situation zu
gewinnen und ebenso das väterliche Umfeld kennenzulernen. Letztenendes sind diese „Freien“ Zeiten auch zur
Unterstützung der Mutter gedacht, die mit vollem Einsatz Ihren mütterlichen Aufgaben nachkommt und so, zu Ihrer
eigenen Entlastung, die Möglichkeit enthält, einen Teil der elterlichen Verantwortung zeitweise abzugeben und sich zu
erholen.
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 05-05-2014, 17:19
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 05-05-2014, 17:33
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 05-05-2014, 17:42
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 09-05-2014, 20:56
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 09-05-2014, 21:09
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von LoveNoBitch - 13-05-2014, 23:29
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 14-05-2014, 20:17
RE: So macht Mediation natürlich Sinn..!? - von the notorious iglu - 14-05-2014, 20:36

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