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BGH XII ZR 123/08: Weiterer Betreuungsunterhalt muss bewiesen werden
#8
Das OLG Saarbrücken vom 11.07.2013 (Az: 6 UF 24/13, Volltext) hatte zu entscheiden, wann Mutti nach der Kinderpause mit der Jobsuche beginnen. Sofort am Ende der drei Jahre:

" Der Antragsgegnerin ist auch für die Stellensuche keine Karenzzeit mit Blick darauf zuzubilligen, dass das Kind erst am 25. Juli 2012 drei Jahre alt geworden ist. Eine Obliegenheit, sich rechtzeitig um eine Erwerbsmöglichkeit zu kümmern, besteht auch schon vor dem Zeitpunkt, zu dem die Erwerbsobliegenheit greift (BGH FamRZ 1995, 871; FA-FamR/Maier, 9. Aufl., 6. Kap., Rz. 487; jurisPK-BGB/Viefhues, 6. Aufl., § 1615 l, Rz. 80 f. m.z.w.N.). Bei den insoweit maßgeblichen Einzelfallumständen lässt sich der Senat hier insbesondere davon leiten, dass die Antragsgegnerin mit dem Wegfall ihres Unterhaltsanspruchs ab dem 3. Geburtstag des Kindes hat rechnen müssen, zumal der Antragsteller sie mit Anwaltsschreiben vom 28. Juni 2012 zum vollständigen Verzicht auf die Rechte aus dem abzuändernden Beschluss aufgefordert hatte."

Hilfreich ist es also, zusätzlich rechtzeitig die Mutter dazu aufzufordern, auf Unterhaltsrechte zu verzichten.
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RE: BGH XII ZR 123/08: Weiterer Betreuungsunterhalt muss bewiesen werden - von p__ - 12-05-2014, 18:16

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