08-05-2014, 18:16
Klage auf gerichtliche Feststellung des Vaterschaft. Und keine Angst vor Unterhalt für die Vergangenheit. Einfach mal die Paragrafen lesen, die ich genannt habe. §1600d Abs. 4 BGB zum Beispiel: Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden.