08-05-2014, 14:55
(08-05-2014, 14:48)Pistachio 00 schrieb: Kindesunterhalt rückwirkend einklagen funktioniert erst ab dem Datum der Vaterschaftsfeststellung.Kindesunterhalt rückwirkend einklagen geht nur, wenn es vorher nicht möglich war die Vaterschaft festzustellen.
Leider sind Mütter oft durch geburt und viele andere Lebensumstände derartig traumatisiert, dass es dann nicht ihre Schuld ist, wenn sie sich erst viele Jahre später an den Mann erinnern, von dem sie schwanger geworden sind, daher muss man leider immer damit rechnen, dass auch rückwirkend und nicht erst ab Zeitpunkt der Aufforderung zur Feststellung gefordert wird.