Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KM gibt keinen Vater bei JA an
#10
(08-05-2014, 14:48)Pistachio 00 schrieb: Kindesunterhalt rückwirkend einklagen funktioniert erst ab dem Datum der Vaterschaftsfeststellung.
Kindesunterhalt rückwirkend einklagen geht nur, wenn es vorher nicht möglich war die Vaterschaft festzustellen.

Leider sind Mütter oft durch geburt und viele andere Lebensumstände derartig traumatisiert, dass es dann nicht ihre Schuld ist, wenn sie sich erst viele Jahre später an den Mann erinnern, von dem sie schwanger geworden sind, daher muss man leider immer damit rechnen, dass auch rückwirkend und nicht erst ab Zeitpunkt der Aufforderung zur Feststellung gefordert wird.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
KM gibt keinen Vater bei JA an - von asc - 08-05-2014, 13:09
RE: KM gibt keinen Vater bei JA an - von the notorious iglu - 08-05-2014, 13:30
RE: KM gibt keinen Vater bei JA an - von p__ - 08-05-2014, 13:40
RE: KM gibt keinen Vater bei JA an - von asc - 08-05-2014, 14:03
RE: KM gibt keinen Vater bei JA an - von Theo - 08-05-2014, 14:47
RE: KM gibt keinen Vater bei JA an - von MitGlied - 08-05-2014, 14:55
RE: KM gibt keinen Vater bei JA an - von asc - 08-05-2014, 15:17
RE: KM gibt keinen Vater bei JA an - von p__ - 08-05-2014, 18:16

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Gibt es Familienrechtsanwälte, die überzeugt Väter vertreten? Hans Henke 3 2.610 14-05-2021, 20:17
Letzter Beitrag: Hans Henke

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste