08-05-2014, 14:48
(08-05-2014, 14:03)asc schrieb: Wenn Sie einen Deal ohne Jugendamt gemacht hat, müsste dann das Jugendamt nicht zumindest den Vater kennen?Kann sein, aber auch für das JA gilt der Datenschutz - falls es einen anderen Vater geben sollte.
Kindesunterhalt rückwirkend einklagen funktioniert erst ab dem Datum der Vaterschaftsfeststellung.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel