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Welche Steuerklasse gilt bei Berechnung des Unterhalts
#7
Normalerweise wird für die Unterhaltsberechnung der Zustand der SingleSteuerklasse herangezogen, d.h. 1/1, 1/2 bzw. 4/4. Falls die Kombination 3/5 bestanden hat, muss man normalerweise die Nettoeinkommen für 4/4 errechnen und dann als Basis für die Berechnung heranziehen. Wird gerne mal vergessen, schließlich kann man aus einem noch-Steuerklasse3-Verdiener mehr Kohle rauspressen.
D.h. im den restlichen Monaten des aktuellen Kalenderjahres erfolgt die Berechnung oft noch auf Basis 3/5, ab dem nächsten Kalenderjahr 4/4.

Wenn du 3/5 hattest und alles gegen die Wand fahren willst, dann solltest du sofort auf 4/4 wechseln, bzw. 1. Dann sinkt dein Nettoeinkommen erheblich und in Verbindung mit Arbeitszeitreduzierung bist du ganz schnell am Selbstbehalt/an der Pfändungsgrenze. Deine Exe kriegt dann nichts mehr von dir und muss zum Sozialamt. Dort macht sie eine ganz neue Erfahrung: dann ist nämlich eigene Erwerbstätigkeit durchaus zumutbar, was beim Familiengericht nicht so ist. Dadurch wird sie viel schneller selbständig, also tust du was Gutes.
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RE: Welche Steuerklasse gilt bei Berechnung des Unterhalts - von MitGlied - 06-05-2014, 09:32

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