05-05-2014, 21:42
Naabend, finde über die Suche nichts passendes.
Wird bei der Berechnung des zukünftigen Ehegatten und Kindesunterhalts die Steuerklasse herangezogen, die in der Ehe (sie besteht noch) besteht oder bereits die nach Scheidung?
Merci
Wird bei der Berechnung des zukünftigen Ehegatten und Kindesunterhalts die Steuerklasse herangezogen, die in der Ehe (sie besteht noch) besteht oder bereits die nach Scheidung?
Merci