27-04-2014, 19:36
(27-04-2014, 17:42)Zala schrieb: DankeWege gibt es. Uns fehlen die Erfolge!
So hatte ich mir das gedacht.Punkt 1. brauch ich ja nicht zu begründen. Zu Punkt 2. hab ich genug. Jetzt werde ich mich mal in einer ruhigen Minute hinsetzen und mir die Begründung überlegen.
Es muss einen Weg geben die Gesetze auch durchzusetzen.
Wenn Du Dir erst eine Begründung überlegen musst, dann scheint es in der Vergangenheit noch keine Vorfälle gegeben haben, die zu einer Ablehnung geführt hatten.
Wen sie Dich nur "geärgert" hat, und Du Dich im Weiteren auf ihre Verfahrenleitung eingelassen hast, dann hast Du nur die Möglichkeit, auf neues besorgnisbegründendes Verhalten hinzuweisen.
Dann diesen Richter von Beginn an abzulehnen, wird nicht funktionieren.