27-04-2014, 17:00
also: vor eröffnung des verfahrens, bevor der richter im termin das verfahren eröffnet, muß im termin der befangenheitsantrag gestellt werden. gegen den richter! (ob jetzt vor oder nach eröffnung des termins...weis ich nicht mehr) - aber, man kann NUR befangenheitsantrag gg den richter, nicht gg das gericht stellen!
der richter zieht sich dann zur beratung zurück und kommt mit einem beschluß über den antrag zurück. obs was bringt - ist die nächste frage - wir leben in keinem rechtsstaat...wann versteht ihr das endlich???
bb
netlover
der richter zieht sich dann zur beratung zurück und kommt mit einem beschluß über den antrag zurück. obs was bringt - ist die nächste frage - wir leben in keinem rechtsstaat...wann versteht ihr das endlich???
bb
netlover