22-04-2014, 15:18
(22-04-2014, 14:49)Simon ii schrieb: Was dagegen?Das Kindergeld ist für das Kind da, dort wo es lebt. Die Mutter reicht es ohnehinschon unisono ans Kind weiter, da eure Tochter schon pflügge ist.
Ich würde das so stehen lassen. Eine Auszahlung an dich wäre nichts anderes, als das du das KG weiterreichen darfst.