18-04-2014, 22:44
"Anmeldung", außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren und Eröffnung des Verfahrens sind aber versch. Dinge.
Die Informationen dazu sind logischerweise verstreut. So ist das, wenn sich Dinge in zeitlichen Abschnitten ergeben.
Außerdem ging es in der Frage um Verwirkung. Aber die ist ja nun geklärt, was die hiesigen Meinungen angeht.
Die Informationen dazu sind logischerweise verstreut. So ist das, wenn sich Dinge in zeitlichen Abschnitten ergeben.
Außerdem ging es in der Frage um Verwirkung. Aber die ist ja nun geklärt, was die hiesigen Meinungen angeht.