18-04-2014, 11:08
Ich würde mir eine andere Frage stellen:
wovon hat Exe gelebt von Dezember 2012 bis August 2013 ? In dieser Zeit ist sie doch wohl ihrer Erwerbsobliegenheit nachgekommen und hat selbst ihren Lebensunterhalt verdient. Wieso verlangt sie jetzt plötzlich Trennungsunterhalt rückwirkend für diesen Zeitraum? Das kann doch nur daraus begründet werden, dass beide Partner ja noch verheiratet sind und, da die Ehe noch fortdauert, keiner schlechter gestellt werden darf als während des Zusammenlebens - auch der Mann nicht!
Wenn Exe ihr Einkommen nicht korrekt und wahrheitsgemäß dargelegt hat, trotz Aufforderung (und notfalls Auskunftsklage), dann ist ein Strafantrag nach § 263 StGB wegen Betrugs/Prozeßbetrugs durchaus gerechtfertigt. Wobei eine rechtswirksame Verurteilung wegen Prozeßbetrugs später, wenn es evtl. um nachehelichen Unterhalt und Verwirkungstatbestände nach § 1579 BGB geht, sehr hilfreich sein kann.
Austriake
wovon hat Exe gelebt von Dezember 2012 bis August 2013 ? In dieser Zeit ist sie doch wohl ihrer Erwerbsobliegenheit nachgekommen und hat selbst ihren Lebensunterhalt verdient. Wieso verlangt sie jetzt plötzlich Trennungsunterhalt rückwirkend für diesen Zeitraum? Das kann doch nur daraus begründet werden, dass beide Partner ja noch verheiratet sind und, da die Ehe noch fortdauert, keiner schlechter gestellt werden darf als während des Zusammenlebens - auch der Mann nicht!
Wenn Exe ihr Einkommen nicht korrekt und wahrheitsgemäß dargelegt hat, trotz Aufforderung (und notfalls Auskunftsklage), dann ist ein Strafantrag nach § 263 StGB wegen Betrugs/Prozeßbetrugs durchaus gerechtfertigt. Wobei eine rechtswirksame Verurteilung wegen Prozeßbetrugs später, wenn es evtl. um nachehelichen Unterhalt und Verwirkungstatbestände nach § 1579 BGB geht, sehr hilfreich sein kann.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1