18-04-2014, 09:22
Was sagt denn der Anwalt zu den ausgreifenden Fragen?
1. Bei der Verfahrenskostenhilfe kannst du nur einem aktuellen Antrag widersprechen. Dass ihr für einen alten Antrag nachträglich Verfahrenskostenhilfe entzogen wird, kannst du nicht veranlassen.
2. Korrekt ist doch sowieso ihr Wohnort, oder?
3. Unterlagen nicht beizubringen ist kein Betrug.
4. Nach einem Jahr schon Verwirkung? Anbringen kannst du alles, aber das löst keine Verwirkung aus, das entscheidet der Richter.
1. Bei der Verfahrenskostenhilfe kannst du nur einem aktuellen Antrag widersprechen. Dass ihr für einen alten Antrag nachträglich Verfahrenskostenhilfe entzogen wird, kannst du nicht veranlassen.
2. Korrekt ist doch sowieso ihr Wohnort, oder?
3. Unterlagen nicht beizubringen ist kein Betrug.
4. Nach einem Jahr schon Verwirkung? Anbringen kannst du alles, aber das löst keine Verwirkung aus, das entscheidet der Richter.