Der Gerichtsvollzieher ist vor allem an GELD interessiert (egal ob bar oder unbar), deine Sachen sind eher 2t-rangig und auch teilweise geschützt.
Denke auch an das vermoderte Sparbuch aus Jugendzeiten. Das ist natürlich pfändungstechn. interessant. Gleiches gilt, wenn deine Eltern Geld auf deinem Namen geparkt haben.
Übrigens wird Kindesunterhalt nach 850d ZPO gepfändet, d.h. die Freibeträge liegen tiefer, gehe mal von 900€ aus.
Schrankwand pfänden? Machst du Witze? Höchtens wenn die aus sauteurem Teak-Holz wäre...
PC ist gefährdet, wird aber in der Regel nur gepfändet wenn neu und keine berufliche Verwendung.
1 Bildschirm oder TV darf nicht gepfändet werden. Telefon auch nicht, wenn kein Luxus.
Wenn der offizielle Abtransport (also nicht selbst Hand angelegt) soviel kostet wie der Wert der Sache, bringt die Pfändung des Gegenstands nix.
Also würde dein PC noch n Hunni bringen, und jemand vom gericht muss ihn holen, dann lohnt sich das nicht.
Hast du dagegen eine seltene und sichtlich teure Kuckucksuhr mit Tannenzapfen aus purem Gold an der Wand hängen, die einen 4-5stelligen Wert hat, dann lohnt sich der Abtransport.
Haushaltseinrichtung Standardqualität darf nicht gepfändet werden.
Tip: Alles, was gefährdet ist, verkaufst du z.B. deinem Bruder und hast die entsprechenden Nachweise zuhause liegen, falls der GV kommt. Du hast sie also nur geliehen. Dann läuft der GV bei einer Pfändung Gefahr, dass sich wahre Besitzer gerichtlich wehrt. Auf den Aufwand hat kein GV Lust.
Wenn der GV dein Einkommen sieht hat er eh Mitleid mit dir und wenn du freundlich zu ihm bist, wird der auch ganz schnell wieder mit leeren Händen verschwinden.
Denke auch an das vermoderte Sparbuch aus Jugendzeiten. Das ist natürlich pfändungstechn. interessant. Gleiches gilt, wenn deine Eltern Geld auf deinem Namen geparkt haben.
Übrigens wird Kindesunterhalt nach 850d ZPO gepfändet, d.h. die Freibeträge liegen tiefer, gehe mal von 900€ aus.
Schrankwand pfänden? Machst du Witze? Höchtens wenn die aus sauteurem Teak-Holz wäre...
PC ist gefährdet, wird aber in der Regel nur gepfändet wenn neu und keine berufliche Verwendung.
1 Bildschirm oder TV darf nicht gepfändet werden. Telefon auch nicht, wenn kein Luxus.
Wenn der offizielle Abtransport (also nicht selbst Hand angelegt) soviel kostet wie der Wert der Sache, bringt die Pfändung des Gegenstands nix.
Also würde dein PC noch n Hunni bringen, und jemand vom gericht muss ihn holen, dann lohnt sich das nicht.
Hast du dagegen eine seltene und sichtlich teure Kuckucksuhr mit Tannenzapfen aus purem Gold an der Wand hängen, die einen 4-5stelligen Wert hat, dann lohnt sich der Abtransport.

Haushaltseinrichtung Standardqualität darf nicht gepfändet werden.
Tip: Alles, was gefährdet ist, verkaufst du z.B. deinem Bruder und hast die entsprechenden Nachweise zuhause liegen, falls der GV kommt. Du hast sie also nur geliehen. Dann läuft der GV bei einer Pfändung Gefahr, dass sich wahre Besitzer gerichtlich wehrt. Auf den Aufwand hat kein GV Lust.
Wenn der GV dein Einkommen sieht hat er eh Mitleid mit dir und wenn du freundlich zu ihm bist, wird der auch ganz schnell wieder mit leeren Händen verschwinden.