05-04-2014, 15:58 
		
	
	
		Die Mutter hat recht. Aber nur bei Sonder- und Mehrbedarf :-) Die sind nämlich immer anteilig von beiden Elternteilen zu tragen. Wenn den beide Kinder geltend machen, kann sie ihr Geld auf die Sonder/Mehrbedarfe verteilen. Sonst nicht, vor allem nicht für den laufenden Barunterhalt.
	
	
	
	
	
