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BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#24
(03-05-2009, 12:19)VOLKSGERICHTSHOF schrieb: diejenigen die das stück vorzeitig verlassen, kriegen zum glück das ende nicht mehr mit. Tongue

Ja, auf den letzten Akt kann man sehr gerne verzichten, ist meistens mit Enteignung verbunden und selten mit mehr Umgang und einer Verbesserung Wink

Ich bin ja jetzt schon einige Zeit hier im Forum, eine Lösung ausser Hartz4 in Verbindung mit Schwarzarbeit oder Auswandern konnte ich für den Fall "feindlich gesinnte Ex" aber noch immer nicht entdecken. - Und wie man sieht wird es nicht besser, sondern immer schlimmer.
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RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 11:42
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RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!! - von Exilierter - 03-05-2009, 12:30
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