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Unterhalt für beh. vollj. Kind Übergang Unterhaltsanspruch
#5
Wir haben auch ganz viele widersprüchliche Ansichten gefunden und den Fall mit einem Forenmitglied hier im Trennungsfaq, aber kein Urteil welches voll zutreffend wäre.

Eigentlich ist das Kind ja nur ein paar Tage im Monat bei der Mutter und hat angeblich ein eigenes Zimmer, da es noch eine Schwester gibt und die Wohnung klein ist, benutzt wohl die Mutter fast die ganze Woche das Zimmer und räumt es nur wenn das Kind mal bei Ihr ist. Es ist die ganze Woche voll verpflegt und erhält Taschengeld. Irgendwie ist es nicht einzusehen warum da noch der volle Unterhalt zu zahlen ist. Auch übernehmen wir die 54 € ans Sozialamt und die Mutter erhält das Kindergeld. Naja wir werden sehen!
Unseren Anwalt kannste wohl vergessen, haben morgen Termin, mal sehen was er sagt.
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RE: Unterhalt für beh. vollj. Kind Übergang Unterhaltsanspruch - von majon - 31-03-2014, 18:52

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