28-03-2014, 20:56
Ich hatte mal einen Klienten, der sich eifrig beworben hatte. Dem haben sie dann eine Sanktion mit der Begründung reindrücken wollen, dass das keine ernstgemeinten Massenbewerbungen mit Serienbriefcharakter seien. Also irgendwas ist immer.
Mag sein, dass die Höhe der Erstattung bei Bewerbungen lokal variiert, ich weiß es nicht. Aber es scheint ja so zu sein, wenn ich die Äußerungen hier zusammenfasse.
Mit dem Argument Unterhaltspflichtverletzung kommt man auch gut um Praktika und Maßnahmen herum. Denn man hat seine Zeit und Arbeitskraft ja auf den Versuch zu verwenden Unterhalt zu zahlen. Ansonsten könnte man sich strafbar machen.
Mag sein, dass die Höhe der Erstattung bei Bewerbungen lokal variiert, ich weiß es nicht. Aber es scheint ja so zu sein, wenn ich die Äußerungen hier zusammenfasse.
Mit dem Argument Unterhaltspflichtverletzung kommt man auch gut um Praktika und Maßnahmen herum. Denn man hat seine Zeit und Arbeitskraft ja auf den Versuch zu verwenden Unterhalt zu zahlen. Ansonsten könnte man sich strafbar machen.