Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt nicht eingeklagt
#14
Dein ganzer Text ist von Vatersehnsucht erfüllt. Sie ist so gross, dass du sogar noch als Erwachsener mit der Adoption einen längst irrelevant gewordenen formalen Akt durchziehst, um das Gefühl zu verstärken du hättest einen anderen Vater.

(27-03-2014, 08:29)Tamil schrieb: Nach 6 Jahren habe ich es aufgegeben das Kind zu sehen und abgeschlossen. Seit der Zeit geht es mit gut.

Und hier wiederholst du das Muster deines Vaters. Sicher, du wirst das ganz anders darstellen, aber passiert ist nichts weiter wie die gelebte Wertlosigkeit von Vaterschaft, so wertlos dass man sich selber rausnimmt - wie dein Vater. Mal verbrämt mit heren Gefühlen, mal vermutetes Desinteresse.

Diese vorgegebene Wertlosigkeit war einmal noch weit grösser wie heute, das ist dir vielleicht auch nicht bewusst. Deine Eltern sind nach DDR-Gesetzbuch geschieden worden und die DDR hat trotz aller nachträglicher Verklärung eine ganze Reihe von miesen deutschen Familientraditionen ebenso oder schlimmer praktiziert. So auch in §27 Familiengesetzbuch ein nicht durchsetzbares Umgangsrecht oder eine strenge Trennung in Erziehungsberechtigten und Nicht-Erziehungsberechtigten bei der Scheidung, selbst die gnadenlos vorgestrige BRD hatte nach dem BVerfG Entscheid ab 1982 die Möglichkeit der gemeinsamen Sorge. Dein Vater hat genau das gelebt, was ihm Staat und Gesellschaft vorgegeben haben: Vaterschaft ist zweitrangig, disponabel.

Die Frage nach dem Titel weiter oben hast du nicht verstanden. Dass DDR-Titel weitergelten, weiss ich, das habe ich auch so geschrieben. Aber war es denn blockiert, z.B. 1995 mit dem Titel aufzukreuzen und zu sagen "hey, wieso krieg ich nur 100 DM Unterhalt? Jetzt gilt doch die Düsseldorfer Tabelle, das wäre doch mehr? Zeig mal dein Einkommen, Auskunftspflicht." Hast du oder deine Mutter das getan? Und hat sich herausgestellt, dass dein Vater in Geld schwamm und er nur wegen reinem Geiz nicht zahlte? Deiner Schilderung nach habt ihr alle lieber eine zerstörerische Kultur des Schweigens und Missverstehens praktiziert.

Auch die Frage nach dem letzten Gerichtsverfahren war nicht klar. Hat der Richter nun einen Beschluss gefasst oder bist du einen Vergleich eingegangen? Ein Vergleich ist freiwillig, du hättest also alle Folgen des Gerichtsverfahrens freiwillig so gewollt und könntest niemand dafür verantwortlich machen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt nicht eingeklagt - von Tamil - 25-03-2014, 12:15
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von p__ - 25-03-2014, 12:52
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Tamil - 25-03-2014, 16:01
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Nappo - 25-03-2014, 16:28
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Tamil - 25-03-2014, 17:19
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Tamil - 25-03-2014, 16:40
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Nappo - 25-03-2014, 16:51
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Tamil - 27-03-2014, 05:12
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von the notorious iglu - 27-03-2014, 06:42
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Tamil - 27-03-2014, 08:29
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von p__ - 27-03-2014, 10:02
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Austriake - 27-03-2014, 10:50
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von pudding - 27-03-2014, 17:49
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Austriake - 27-03-2014, 20:07
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von pudding - 28-03-2014, 09:04
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von the notorious iglu - 27-03-2014, 19:52
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Nappo - 27-03-2014, 15:13
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von pudding - 27-03-2014, 20:50
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von blue - 27-03-2014, 21:57
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Austriake - 27-03-2014, 22:55
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Skipper - 28-03-2014, 10:53
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Skipper - 28-03-2014, 13:40
RE: Unterhalt nicht eingeklagt - von Kindeswohlhandel.de - 28-03-2014, 14:46

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste